Liebe Spielleute,
liebe Mitglieder,

zu der diesjährigen Mitgliedersammlung möchte ich Euch hiermit herzlich einladen. Die Versammlung findet am Freitag, den 04.04.2025 um 18 Uhr, in der Burgkneipe, Graf-Blankard-Straße 8-12, in Lantershofen statt und die Tagesordnung gliedert sich wie folgt:

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Schriftführers
  4. Bericht des Kassierers
  5. Satzungsänderung
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Neuwahlen des Vorstands
  9. Neuwahlen der Kassenprüfer
  10. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Versammlung einen zügigen Verlauf nehmen kann.

Mit Spielmannsgruß

Thorsten Klein
-2. Vorsitzender-

Die vollständige und offizielle Einladung erhaltet ihr unter: Einladung als PDF

Zu TOP5 Satzungsänderung

AktuellÄmderungsvorschlag
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (2)
Der Austritt erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Tambourmajor.
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (2)
Der Austritt erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorsitzenden.
§ 10 Mitgliederversammlung (1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich, spätestens 14 Tage vor dem 30. April, durchgeführt. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt bis· spätestens 8 Tage vorher durch den Tambourmajor per E-Mail. Zusätzlich soll diese auf der Homepage der JSG Lantershofen veröffentlicht werden. Der Tambourmajor führt den Vorsitz bei der Mitgliederversammlung.
§ 10 Mitgliederversammlung (1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich, spätestens 14 Tage vor dem 30. April, durchgeführt. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt bis· spätestens 8 Tage vorher durch den Vorsitzenden per E-Mail. Zusätzlich soll diese auf der Homepage der JSG Lantershofen veröffentlicht werden. Der Vorsitzende führt den Vorsitz bei der Mitgliederversammlung.
§ 10 Mitgliederversammlung (4)
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Tambourmajor zu unterzeichnen ist.
§ 10 Mitgliederversammlung (4)
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§ 12 Vorstand (2)
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. dem Tambourmajor,
  2. dem stellvertretenden Tambourmajor,
  3. dem Schriftführer,
  4. dem Kassierer,
  5. dem Jugendwart und
  6. dem Zeugwart.
§ 12 Vorstand (2)
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. dem Vorsitzenden,
  2. dem Beisitzer im Vorstand der JSG,
  3. dem Schriftführer,
  4. dem Kassierer,
  5. dem Jugendwart und
  6. dem Zeugwart.
§ 12 Vorstand (3)
Der Tambourmajor leitet das Tambourcorps und informiert den Vorstand und die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen regelmäßig über die aktuelle Situation des Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (3)
Der Vorsitzende leitet das Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (4)
Der stellvertretende Tambourmajor vertritt den Tambourmajor bei dessen Abwesenheit oder falls dieser vorzeitig aus dem Amt scheidet.
§ 12 Vorstand (4)
Der Kassierer vertritt den Vorsitzenden bei
dessen Abwesenheit.
§ 12 Vorstand (5) [Neu]
Der Beisitzer im Vorstand der JSG informiert
den Vorstand und die Mitgliederversammlung
der JSG Lantershofen regelmäßig über die
aktuelle Situation des Tambourcorps.
§ 12 Vorstand (5-10) neu nummerieren
§ 13 Vertretung
Das Tambourcorps wird vertreten durch den Tambourmajor und den stellvertretenden Tambourmajor als dessen Stellvertreter. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
§ 13 Vertretung
Das Tambourcorps wird vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer als dessen Stellvertreter. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (2)
Bei der Wahl zum Tambourmajor und zum stellvertretenden Tambourmajor können nur ordentliche Mitglieder das passive Wahlrecht ausüben. Dem amtierenden König der JSG Lantershofen steht kein passives Wahlrecht zu.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (2)
Bei der Wahl zum Beisitzer im Vorstand der JSG können nur ordentliche Mitglieder das passive Wahlrecht ausüben.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (3)
Erlangt der Tambourmajor die Königswürde der JSG Lantershofen, verbleibt er als stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Tambourcorps, bis die nächste Mitgliederversammlung einen Nachfolger wählt.
Streichen
§ 14 Bestimmung des Vorstands (4)
Die Wahl des Tambourmajors muss durch die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen keine Wahl oder wird die Wahl nicht bestätigt, so erfolgt die Wahl durch ebendiese.
§ 14 Bestimmung des Vorstands (4)
Die Wahl des Beisitzers im Vorstand der JSG muss durch die Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen bestätigt werden. Erfolgt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung der JSG Lantershofen keine Wahl oder wird die Wahl nicht bestätigt, so erfolgt die Wahl durch ebendiese.
§ 15 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen werden durch den Tambourmajor einberufen. Er ist zur Einberufung einer Vorstandssitzung verpflichtet, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, ein Viertel der Mitglieder des Tambourcorps oder der Vorstand der JSG Lantershofen dies unter Angabe des Grundes verlangen.
§ 15 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden einberufen. Er ist zur Einberufung einer Vorstandssitzung verpflichtet, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, ein Viertel der Mitglieder des Tambourcorps oder der Vorstand der JSG Lantershofen dies unter Angabe des Grundes verlangen.